Was ist ein Energieausweis für Gebäude?

Was ist ein Energieausweis für Gebäude?

 

Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von Geräten. Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren allerdings häufig keine objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird.

 

Abhilfe schafft der Energieausweis. Auf einer Farbverlaufsskala (von „grün“ bis „rot“) zeigt er, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist, und schlägt Modernisierungsmaßnahmen vor, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude reduzieren kann. Wer eine Wohnung, ein Haus oder z.B. eine Gewerbeeinheit kaufen, mieten oder pachten möchte, kann verschiedene Immobilien miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

 

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

 

  1. Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
  2. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.

 

Vom Energieausweis profitieren alle:

 

  • Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
  • Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
  • Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstinformation dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
  • Wohnungsunternehmen und öffentliche Gebäudeeigentümer können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.
  • Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen– und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffek

 

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In welchen Fällen ist ein Energieausweis bzw. der Aushang Pflicht?

 

1. Neubauten: Neubauten benötigen einen Energieausweis. Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass dem Eigentümer des Gebäudes ein Bedarfsausweis für das fertig gestellte Gebäude vorgelegt wird. (Eigentümer und Bauherr können identisch sein.)

 

2. Vermietung und Verkauf: Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst nutzen, benötigen keinen Energieausweis.

 

3. Aushangpflicht für öffentliche Nichtwohngebäude: Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche benötigen einen Energieausweis, wenn in diesen Gebäuden Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und deshalb häufig aufgesucht werden. Der Aushang der Energieausweise hebt die besondere Pflicht der öffentlichen Hand hervor und unterstreicht deren Vorbildfunktion. In solchen Gebäuden muss ein Energieausweis auch ohne Vermietung oder Verkauf der Immobilie an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

 

Typische Gebäude mit öffentlichen Dienstleistungen sind:

 

  • Rathäuser,
  • Sozialämter,
  • Arbeitsagenturen,
  • Schulen,
  • Universitäten, etc.

 

Mit "sonstigen Einrichtungen", die öffentliche Dienstleistungen erbringen, sind nach Angabe der Europäischen Kommission nur privatisierte ehemals öffentlich-rechtliche Einrichtungen gemeint.

 

Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Bankgebäude und ähnliche Gebäude sind von der Aushangpflicht nicht betroffen. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Gebäude für Besichtigungszwecke wie Museen und Kulturdenkmäler. Auch Gebäude, die für die Nutzung durch Dritte bereit gestellt werden, wie zum Beispiel Turnhallen, die von Vereinen genutzt werden, fallen nicht unter die Aushangpflicht. Näheres wird in der Begründung zur EnEV erläutert.

 

Dennoch sind einige Gebäudekategorien wie z.B. Privatschulen uneindeutig zuzuordnen. Hier sollte nach dem Maß entschieden werden, wie groß die Anzahl der Menschen und wie öffentlich die erbrachte Dienstleistung ist. Eine kleine private Grundschule, die rein privat finanziert wird, kann eher nicht zum Aushang verpflichtet werden. Ein großes konfessionelles Gymnasium, das zu großen Teilen durch die Kommune mitgetragen wird, sollte seine Vorbildfunktion wahrnehmen und einen Energieausweis gut sichtbar, öffentlich aushängen.

 

Ausnahme: Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.

 

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Seit wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

 

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht". Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Seit dem 1. Juli 2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die "Ausweispflicht". Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

 

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

 

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Ausnahmen: In welchen Fällen des Verkaufs und der Vermietung muss kein Energieausweis zugänglich gemacht werden?

 

In Fällen des Verkaufs, der Vermietung, Verpachtung und des Leasings von Gebäuden und Wohnungen muss dem interessierten Kunden ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.

 

In Fällen, in denen der Sinn der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt wird, muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Dies trifft zum Beispiel bei der Anmietung von Zimmern in Beherbergungsstätten und Hotels, sowie von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zu. Für Gebäude, die nicht unter die Bestimmungen der EnEV fallen wie zum Beispiel nicht beheizte oder gekühlte Gebäude muss auch kein Energieausweis vorgelegt werden. Gleiches gilt bei der Vermietung von Tiefgaragenplätzen, Lagerräumen oder Kellerräumen ohne Heizung oder Kühlung.

 

Auch Denkmäler sind von der Verpflichtung ausgenommen, einen Energieausweis vorlegen zu müssen, damit der Modernisierungsdruck sich auf Denkmäler nicht erhöhte und das Erscheinungsbild oder die Substanz nicht gefährdet sind. Da Denkmäler nur einen kleinen Anteil am Baubestand in Deutschland ausmachen, hat diese Ausnahmeregelung kaum eine Bedeutung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele.

 

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Was steht im Energieausweis?

 

Im Energieausweis wird grundsätzlich der Endenergiebedarf und im Bedarfsausweis auch der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben:

 

  • Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden auch von eingebauter Beleuchtung und Kühlung.

  • Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

 

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Was ist ein Bedarfsausweis?

Beispiel: Farbskala Energiebedarf Wohngebäude
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Skala: Energiebedarf Wohngebäude

Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden auch von eingebauter Beleuchtung und Kühlung. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.

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Was ist ein Verbrauchsausweis?

Beispiel: Farbskala Energieverbrauch Wohngebäude
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Skala: Energieverbrauch Wohngebäude

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei oder mehr Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden wird darüber hinaus ein Stromverbrauchskennwert gebildet. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

 

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